Wie registriere ich mein Unternehmen bei DIWASS?
Die Schritte zur Registrierung Ihres Unternehmens
1. Melden Sie sich bei DIWASS an.
Rufen Sie das europäische Portal auf und melden Sie sich mit Ihrem EU-Login-Konto an.
Sie haben noch kein EU-Login-Konto? Erstellen Sie kostenlos eines über das offizielle Portal der Europäischen Kommission.
2. Wählen Sie die Rolle „Operator“ aus.
Sobald die Verbindung hergestellt ist, wählen Sie die Rolle „Operator“, um die Informationen Ihres Unternehmens im System zu verwalten.
3. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereits registriert ist.
Bevor Sie einen neuen Betreiber anlegen, suchen Sie nach Ihrem Unternehmen anhand seines Namens oder seiner Kontaktdaten.
Wenn Ihr Unternehmen bereits in den Ergebnissen erscheint, ist keine weitere Registrierung erforderlich.
4. Erstellen Sie bei Bedarf einen neuen Operator.
Ihr Unternehmen ist nicht aufgeführt?
Klicken Sie auf „Neuen Operator erstellen“, um einen neuen Datensatz anzulegen.
5. Vervollständigen Sie die Unternehmensinformationen.
Bitte geben Sie die angeforderten Informationen an:
-
Name der Firma
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Vollständige Adresse
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Firmenidentifikationsnummer
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Kontaktdaten
6. Wählen Sie die entsprechende Aktivität aus.
Wählen Sie im Abschnitt „Kapitel oder Aktivität“ Folgendes aus:
✅ Abfalltransportverordnung (WSR)
Diese Auswahl ermöglicht es Ihnen, Ihr Unternehmen den in der europäischen Verordnung vorgesehenen Abfallentsorgungsverfahren zuzuordnen.
7. Schließen Sie Ihre Bewerbung ab.
Überprüfen Sie die eingegebenen Informationen und senden Sie anschließend Ihre Registrierungsanfrage ab.
8. Den Validierungsstatus überwachen
Nach dem Absenden Ihrer Anfrage wird der Status Ihres Unternehmens wie folgt angezeigt:
Neu: Antrag eingereicht und wartet auf Validierung
Gültig: Vom Unternehmen validiert und einsatzbereit. DIWASS
Sobald Ihre Organisation den Status „Gültig“ erhalten hat, kann sie an Benachrichtigungsverfahren und Informationsaustauschen im Rahmen von DIWASS teilnehmen.
Sei heute vorausschauend, um für morgen gerüstet zu sein.
Auch wenn einige Abfallströme von einer Übergangsfrist profitieren, ist die Registrierung Ihres Unternehmens der erste unerlässliche Schritt für die Zusammenarbeit mit DIWASS.
Je früher Ihre Organisation registriert ist, desto einfacher und reibungsloser wird der Übergang zu den neuen europäischen Verfahren verlaufen.
Unsere Experten begleiten Sie durch jeden Schritt des Compliance-Prozesses.
DIWASS FAQ
Wird DIWASS verpflichtend sein?
Ja. DIWASS ist die durch die Verordnung (EU) 2025/1290 bereitgestellte Plattform.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Der Text tritt am 21. Mai 2026 in Kraft.
Wann muss DIWASS eingesetzt werden?
Die Anleihen werden ab 2027 ausgegeben, die vollständige Ausweitung ist für 2029 geplant.
Wie kann man sich darauf vorbereiten?
Prozesse digitalisieren, Benachrichtigungen automatisieren und Teams schulen.
Ubidata wird Sie bei jedem Schritt unterstützen.
Gibt es Informationen zu den Mitgliedsländern der Union?
Flandern hat bereits angekündigt, dass Unternehmen für Anhang VII DIWASS nutzen müssen, für die digitale Meldung jedoch das Online-Portal EVOA .
Die Niederlande, Wallonien und Brüssel haben sich für das DIWASS-System für beide Verfahren entschieden.
Frankreich verfügt für beide Verfahren über ein nationales Instrument namens Trackdéchets .
Weitere Informationen
Die Website der Europäischen Kommission wird regelmäßig aktualisiert; besuchen Sie die Seite HIER.
